Europäisches und internationales PrivatrechtAuf dem Gebiet des europäischen Rechts und der Rechtsbeziehungen innerhalb der EU, insbesondere in Fragen der Auslandsberührungen zwischen dem deutsch-griechischen Sprachraum, können wir aufgrund praktischer Erfahrung adäquate Lösungsansätze bieten. Das internationale Privatrecht ist überall dort von Bedeutung, wo ein Bestimmung des anwendbaren Rechts erforderlich wird, also z.B. bei Nachlass-Sachen, Unternehmens- und Grundstückskäufen bzw. Kapitalanlagen im Ausland etc. Die nationalen Besonderheiten des internationalen Privatrechts, beziehen wir bei Bedarf in unsere Beratung ein. Durch wachsende länderübergreifende Verflechtung sowohl der geschäftlichen als auch der privaten Beziehungen innerhalb der EU gewinnt das internationale Privatrecht ständig an Bedeutung und Wichtigkeit. Hierzu ist über die konventionelle Rechtsberatung hinaus die spezielle Kenntnis und Koordinierung der verschiedenen nationalen und internationalen rechtlichen Regelungen erforderlich. |
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