Griechisches ImmobilienrechtImmobilienkäufe und -verkäufe im Ausland unterliegen einer Reihe von nationalen und oftmals nur schwer nachvollziehbaren Besonderheiten. So ist z. B. in Griechenland bereits ab geringem Vertragswert obligatorisch ein Rechtsanwalt zu bestellen, um einen Kaufvertrag über eine Immobilie abschließen zu können. Bei Grunderwerb und Immobilenkauf in Griechenland sind sachkundige und zuverlässige Partner erforderlich, um den Erwerb transparent und verständlich zu gestalten. Dies gilt gleichermaßen für die Auswahl der richtigen Immobilienmakler und für die Finanzierungsverhandlungen und Kreditbesicherung bei den Banken als auch für den Eigentumserwerb und den Schutz der Kapitalanlage. Wir begleiten unsere Mandantschaft beratend ab dem Entschluss zu einer Kapitalanlage im Ausland, sowohl bei Auswahl der passenden Kapitalanlage und deren Finanzierung als auch bei der Prüfung und Gestaltung der für den Eigentumserwerb erforderlichen Verträge unter Berücksichtigung der lokalen Besonderheiten in Griechenland. Für unsere Mandantschaft ergibt sich hierbei der wesentliche Vorteil, dass die Kanzlei jeweils direkt vor Ort einen qualifizierten angeschlossenen Rechtsanwalt in Griechenland (Athen, Thessaloniki, Provinz) mit der Interessenwahrnehmung beauftragt. 
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