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Europäisches und internationales Handelsrecht

Die Schwierigkeiten im Bereich des Imports und Exports beruhen im wesentlichen auf der Ungewissheit, welches Landesrecht auf die abgeschlossenen Verträge Anwendung findet, zweitens auf dem Mangel an ausreichenden Informationen und drittens auf der unterschiedlichen Auslegung.

Im Außenhandel tätige Unternehmen begegnen häufig dieser Unsicherheit, daß gleiche Formeln in den verschiedenen Ländern verschiedenartig ausgelegt werden. Auch sind den vertragschließenden Parteien die unterschiedlichen Handelsbräuche in den jeweiligen Ländern oft nicht bekannt. Diese Unwägbarkeiten können bei den Unternehmen jedoch zu teilweise nicht absehbaren finanziellen Belastungen führen. Die verschiedenartige Auslegung ist hierbei eine ständige Ursache von Reibungen im internationalen Handel.

Die sogenannten "INCOTERMS" verfolgen den Zweck, eine Reihe internationaler Regeln im Außenhandel zur Auslegung der hauptsächlich verwendeten Vertragsformen zu bieten, um die Handelshemmnisse zu verringern. Die Benutzung dieser INCOTERMS ist freiwillig und bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vertraglichen Vereinbarung. Gebräuchliche Incoterms sind z.B. C&F (Kosten und Fracht), CIF (Kosten, Versicherung, Fracht) und FOB (Frei an Bord).

Im Bereich der internationalen Transaktionen erfasst das UN-Kaufrecht (CISG) bzw. das Internationale Kaufrecht Kaufverträge über Waren in den Vertragsstaaten, oder wenn die Regeln des internationalen Privatrechts zur Anwendung des Rechts eines Vertragsstaats führen. Das UN-Kaufrecht ist in seinem Geltungsbereich dem nationalen Recht stets vorrangig. Europäische Mitgliedsstaaten sind u.a. Deutschland, Griechenland, Frankreich, Italien, Niederlande und Spanien. Das UN-Kaufrecht erfasst nur das Zustandekommen und die Form von Kaufverträgen und ihnen gleichgestellten Lieferverträgen und die sich hieraus für die Geschäftspartner ergebenden Rechte und Pflichten.

In Griechenland existiert keine dem deutschen Handelskauf entsprechende Spezialregelung. Im Entwurf zur Neuregelung des griechischen Handelsgesetzbuches ist aber u. a. die Aufnahme der gängigen Formen des Handelskaufs (FOB, CIF etc.) vorgesehen. Besondere Bedeutung kommt im griechischen Kaufrecht den sogenannten Handelsbräuchen zu. Die Verwendung von AGB-Klauseln ist zulässig.

Beim grenzüberschreitenden Handelskauf sind folglich stets die einschlägigen nationalen und internationalen Regelungen zu prüfen und gegebenenfalls in die Fallprüfung einzubeziehen. Weiterführende Informationen bietet der Beitrag über Bedeutung und Wirkung der INVOTERMS (dieser Artikel steht auch als Download im PDF-Format bereit).

Leistungen

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Deutsch griechische Anwaltsgesellschaft Kosmidis + PartnerWirtschaftsrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei - Spezialisierung auf deutsch griechische Rechtsfragen