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Gesellschaftsrecht und Unternehmensgründungen

Begünstigt durch das Niederlassungsrecht in der EU ist eine ständig wachsende Wanderung von Unternehmen sowie eine Welle von Neugründungen ausländischer Unternehmen in den Mitgliedsländern zu beobachten.

Die effektive Ausübung des Niederlassungsrechts wird durch eine besondere Richtlinie über das Einreise- und Aufenthaltsrecht in dem Aufnahmestaat begünstigt. Eine Harmonisierung des Gesellschaftsrecht innerhalb der EU ist allerdings bislang noch nicht erfolgt. Hieraus ergeben sich wiederum eine Vielzahl nationaler Besonderheiten in den einzelnen Ländern, welche sowohl bei einer beabsichtigten Gesellschaftsgründung, der Sitzverlegung, sowie der Wahl von geeigneten Unternehmensformen etc. beachtet und in das Gesamtkonzept integriert werden müssen. Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist hierbei auch die Unternehmensbesteuerung im Ausland.

Wir beraten Unternehmen bei einer beabsichtigten Gesellschaftsgründung oder einer Sitzverlegung nach Griechenland umfassend und auch unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte (s. a. Mergers & Acquisitions in Griechenland).

Nach Art. 10 ZGB des griechischen internationalen Privatrechts beurteilt sich die Rechts- und Geschäftsfähigkeit von Gesellschaften nach dem Recht ihres Sitzes, wobei der tatsächliche Verwaltungssitz maßgeblich ist. Die Abgrenzung zwischen inländischen und ausländischen Unternehmen richtet sich hierbei nach dem Sitz des Unternehmens. Inländische Unternehmen sind deshalb solche, die nach griechischem Recht gebildet wurden und ihren Sitz in Griechenland haben.

Inländische griechische Personengesellschaften, die stillen Gesellschaften und die GmbH sowie die Einzelunternehmen in Griechenland sind unbeschränkt steuerpflichtig und unterliegen der Einkommensteuer für natürliche Personen. Ausländische Unternehmen sind dagegen unabhängig von ihrer Rechtsform beschränkt körperschaftssteuerpflichtig für das Nettoeinkommen, das von einer Betriebsstätte in Griechenland erzielt wurde, und für das Nettoeinkommen aus Quellen, die in Griechenland liegen. Zwischen Deutschland und Griechenland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen.

Weiterführende Informationen zu Gesellschaftsrecht und Unternehmensgründung in Griechenland bieten die Beiträge Gesellschaftsformen in Griechenland, Gründung einer GmbH in Griechenland und Das griechische GmbH-Gesetz.

Hinweis: die vorbenannten Beiträge stehen auch als Downloads im PDF-Format bereit.

Leistungen

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