Forderungseinzug und Zwangsvollstreckung in der EUBei Zahlungsansprüchen stellt für den Mandanten in der Regel den messbaren Erfolg die erfolgreiche Realisierung der Forderung dar. Nicht selten müssen Gläubiger jedoch die bittere Erfahrung machen, dass allein der obsiegende Abschluss eines Gerichtsverfahrens noch keine Gewähr für die tatsächliche Beitreibung der erstrittenen Forderungen bietet. Aufgrund der Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU erwerben immer mehr EU-Bürger und -Unternehmen Vermögen im europäischen Binnengebiet. Für den erfolgreichen Abschluss einer Zwangsvollstreckung gewinnt deshalb zunehmend der Aspekt der Vollstreckung im Ausland an Bedeutung. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn dem Gläubiger Vermögenswerte des Schuldners im Ausland bekannt sind. Die Zwangsvollstreckung im Ausland nach Durchführung des ordentlichen Verfahrens im Inland stellt jedoch einen heiklen Bereich in der Durchsetzung der Forderungen und damit dem erfolgreichen Abschluss des Mandats dar. Das EWG-Gerichtsstands- und Vollstreckungsabkommen regelt u. a. den Bereich der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen innerhalb der Vertragsstaaten. Hierbei werden die in einem Vertragsstaat ergangenen Entscheidungen unter bestimmten Voraussetzungen in den anderen Vertragsstaaten anerkannt, ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf. Entscheidungen, die in einem Vertragsstaat ergangen und dort vollstreckbar sind, können in einem anderen Vertragsstaat vollstreckt werden. Das hierfür vorgesehene Verfahren vor dem Landgericht am Wohnsitz des Schuldners ist formeller Natur; eine gegenständliche Prüfung der ausländischen Entscheidung findet nicht statt. Auch auf diesem Sektor sind wir regelmäßig für unsere inländische Mandantschaft in Griechenland und umgekehrt tätig und übernehmen im Vorfeld des Anerkennungsverfahren z. B. auch Recherchen zur Feststellung von Immobilienvermögen. Da in Griechenland nur ein Rechtsanwalt Einblick in das Grundbuch nehmen kann, ergibt sich für unsere Mandanten der Vorteil, dass Grundbuchrecherchen direkt vor Ort von einem Rechtsanwalt in Athen, Thessaloniki und Provinz durchgeführt werden können. Weiterführende Informationen bietet der Beitrag Zwangsvollstreckung in Griechenland (dieser Artikel steht auch als Download im PDF-Format bereit) Ein weiteres umfassendes Tätigkeitsfeld unserer Kanzlei stellen deshalb Forderungseinzug und Zwangsvollstreckung innerhalb der EU dar, wobei Deutschland und Griechenland wiederum einen Schwerpunkt bilden. In die Wirtschaftlichkeitsberechnung und die hierauf beruhende Wahl der Vorgehensweise werden die Verfahrensdauer, die Kosten des Verfahrens, landesspezifische Besonderheiten sowie prozess- und materiellrechtliche Aspekte einbezogen. Hier ist dann zu entscheiden, ob gegebenenfalls eine Zahlungsklage im Ausland oder aber ein aus dem Inland zu betreibendes grenzüberschreitendes Mahnverfahren zur Eintreibung der Forderungen etc. zu wählen ist. In beiden Fällen ist jedoch auch ein qualifizierter Rechtsanwalt in Griechenland zu bestellen, was für unsere Kanzlei natürlich kein Problem darstellt. |
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